Ein internes Arbeitspapier der Arbeitsgruppe „Kultur und Medien“ von Union und SPD sorgt für Aufregung: Darin wird die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ als nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt bezeichnet. Das klingt zunächst harmlos – fast vernünftig. Doch der Teufel steckt wie so oft im juristischen Detail.

Siehe: https://www.mimikama.org/anti-luegen-gesetz-im-faktencheck/

@mimikama Heißt das, die Unions-Parteien wollen ihre bisherige Drogenpolitik-Argumente aufgeben?

Ansonsten an Umberto Ecos Beschreibung, was Semiotiker so treiben, orientieren: alle Arten, wie gelogen werden kann erforschen. Denn wenn wir DAS wissen, kennen wir auch alle Arten, die Wahrheit zu sagen.

@mimikama habt ihr das recherchiert? Die Meinungsfreiheit deckt auch heute nicht eine falsche Tatsachenbehauptung, anders als z.B die Redefreiheit in den USA. Und das ist gut so!
@mimikama Das klingt nach einem Vorhaben eher zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Nicht gut. Gar nicht gut. Und bestimmt vollkommen unnötig.