Dürfen Behörden das Fahren mit dem Fahrrad oder E-Scooter verbieten?

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat entschieden: Ein generelles Verbot der Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist ohne eine klare gesetzliche Grundlage unzulässig. #AlkoholamSteuer #FahrerlaubnisfreieFahrzeuge

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Dürfen Behörden das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern verbieten? Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt: Nein – ohne klare gesetzliche Grundlage ist ein solches Verbot unverhältnismäßig. In einem aktuellen Beschluss entschied das Gericht, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht präzise genug ist, um solche Einschränkungen zu rechtfertigen. Dies stärkt die Fortbewegungsfreiheit der Betroffenen und setzt ein wichtiges Signal für den rechtlichen Umgang mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen.

Rechtsanwalt Dr. Dieter Heskamp