Dürfen Behörden das Fahren mit dem Fahrrad oder E-Scooter verbieten?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat entschieden: Ein generelles Verbot der Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist ohne eine klare gesetzliche Grundlage unzulässig. #AlkoholamSteuer #FahrerlaubnisfreieFahrzeuge
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Dürfen Behörden das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern verbieten? Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt: Nein – ohne klare gesetzliche Grundlage ist ein solches Verbot unverhältnismäßig. In einem aktuellen Beschluss entschied das Gericht, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht präzise genug ist, um solche Einschränkungen zu rechtfertigen. Dies stärkt die Fortbewegungsfreiheit der Betroffenen und setzt ein wichtiges Signal für den rechtlichen Umgang mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen.