Brilliant: Da die hessische Landesregierung die Verwendung des Gendersterns und des Genderdoppelpunkts in amtlichen Texten verboten hat, wird in der Lehramtsprüfung an der Universität Kassel statt der eleganten gendersensiblen Formulierung „Schüler:innen“ nun die juristisch geprüfte Formulierung „Schülerinnen, Schüler, nicht-binäre Lernende an Schulen sowie solche, die sich keiner geschlechtlichen Kategorie zuordnen möchten“ verwendet.

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/wie-die-uni-kassel-fuer-gendersensible-examensaufgaben-sorgen-will-110347363.html

#gendern

Wie die Uni Kassel für gendersensible Examensaufgaben sorgen will

„Schüler:innen“ darf es in hessischen Examensaufgaben nicht mehr heißen. „Schülerinnen und Schüler“ ist Lehrerausbildern der Uni Kassel nicht inklusiv genug. Deshalb machen sie einen gewagten Vorschlag.

Frankfurter Allgemeine Zeitung
@hbuschme Ich habe ein paar Formulierungen in der Art (z.B. mit Schrägstrich nach §83(2), generisches Femininum mit Fußnote, dass das die Mehrheit der Zielgruppe anspricht und Männer und Nichtbinäre mit gemeint sind, ...) bei meinen Fortbildungstexten ausprobiert - die Lehrkräfteakademie hat allen die Akkreditierung verweigert. Hab dann mit jemandem aus dem ÖD den Erlass gesichtet, Ergebnis: Streng nach Erlass wäre die genannte Formulierung unzulässig, da nur bestimmte Varianten explizit 1/2

@hbuschme erlaubt sind (Erlasstest schließt andere Varianten implizit aus):
- weibliche, dann männliche Form (bevorzugte Variante)
- Umschreibungen und Alternativformulierungen, die Geschlechter nicht ausdrücklich benennen UND den Regeln des Rats für Rechtschreibung entsprechen (einzige als möglich genannte Alternative)

Bedeutet: Alles, was nicht ins binäre Schema passt, soll unsichtbar gemacht werden. Warum genau hat das eigentlich noch niemand weggeklagt? Oo 2/2