Ab zum Verwaltungsgericht damit!
@CGdoppelpunkt @politicalbeauty.bsky.social
Und das stellt dann fest, es war alles Schikane und nicht zulässig... Und dann? Staubkorn fällt zu Boden... Das war es. Keine Konsequenzen, keine Veränderungen, kein Lernen und keine Einsicht.
Es ist ja schön und nett, dass wir unsere Rechte einklagen können - auch wenn wir Recht erhalten... Den Behörden ist es egal, ob ihre Handlung illegal war, rückgängig kann man sie nicht machen und die Situation nicht wieder herstellen.
Daher... Ein Staubkorn
@albrecht @politicalbeauty.bsky.social
Ja, ist so. Und trotzdem hat es öffentliche Wirkung, wenn solche Behördenwillkür vom Gericht festgestellt wird.
@CGdoppelpunkt @politicalbeauty.bsky.social
Leider gibt es dazu mehr als genug Beispiele - geändert hat sich nichts.
Bitte verzeih meine pessimistische Einstellung zu dem Thema.
@politicalbeauty.bsky.social @albrecht
Im Falle eines Totalversagens auch der Gerichte geht man mit so was letztlich zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und das gibt dann ggf. eine recht öffentlichkeitswirksame Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland.
@CGdoppelpunkt @politicalbeauty.bsky.social @albrecht
eher ein neues accomplishment für die bullen. dann will jede abteilung einmal gerügt werden.