Unserer Einschätzung nach liegen die Voraussetzungen für ein #Verbot der #AfD eindeutig vor.
Anlässlich der Initiative einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten für ein Verbotsverfahren sagen wir: Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einen solchen Grad erreicht, dass sie gemäß Art. 21 des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte. Sie will die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen.

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/menschenrechtsinstitut-voraussetzungen-fuer-verbot-der-afd-liegen-vor

Menschenrechtsinstitut: Voraussetzungen für Verbot der AfD liegen vor

Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sollten zum Schutz der freiheitlichen rechtsstaatlichen Demokratie ein Verfahren zum Verbot der AfD anstrengen.

Institut für Menschenrechte

Heute wird eine fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten eine Initiative für ein Verbotsverfahren der #AfD im #Bundestag einbringen.

Bereits letzte Woche haben wir hierzu unsere Einschätzung geteilt: Die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD liegen eindeutig vor.