Lassen Sie die Kellertür offen, weil es einen Paragraphen gibt, der Einbruch strafbar macht? Natürlich nicht. Das gilt auch für die elektronische #Patientenakte https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/konnte-dann-doch-gehackt-werden
Konnte dann doch gehackt werden

Lassen Sie Ihre Kellertür offen, weil es einen Paragrafen gibt, der Einbruch strafbar macht? Natürlich nicht. 

Medical Tribune
@CCC
Broken-Windows-Theorie???😃
@CCC ich hab das ja nicht ganz genau verfolgt, aber es spricht doch nichts dagegen mit den „hacks“ auch gesundheitsdaten zu *verändern*, oder? Vielleicht ändert sich der Ton, wenn der Herr Lauterbach plötzlich ne Unverträglichkeit gegen Hühnereiweiß und ne neue Blutgruppe hat? Und könnte man auch ne Patientenakte anlegen ohne mein Wissen? Ist das alles so kaputt? So dass der Rettungssani meine VK ins Lesegerät steckt und ne Akte sieht die es gar nicht geben dürfte, inklusive Verbot lebenserhaltender Maßnahmen aus religiösen Gründen?
Irgendwie fehlt mir der Aspekt in der wahrgenommenen Debatte.
@supernova @CCC wir werden es ja sehen, was da noch so geht. Für mich zumindest bleibt das Fass erstmal noch zu.