Heute haben 124 Bundestagsabgeordnete den Gruppenantrag über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD bei der Bundestagspräsidentin angemeldet.
Beratung: nächste Woche im Bundestag...
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Heute haben 124 Bundestagsabgeordnete den Gruppenantrag über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD bei der Bundestagspräsidentin angemeldet.
Beratung: nächste Woche im Bundestag...
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@TwraSun Der Antrag wird dann vermutlich "zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen"... Wenn er dort versauert, unterfällt er nach dem 23.2. der "Diskontiniutät", d.h. alles muss wieder von vorne beginnen.
Dieses Szenario ist wahrscheinlich, hoffentlich kommt es doch anders.
Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.