Heute haben 124 Bundestagsabgeordnete den Gruppenantrag über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD bei der Bundestagspräsidentin angemeldet.

Beratung: nächste Woche im Bundestag...

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#AfDVerbotsVerfahren

@TwraSun Der Antrag wird dann vermutlich "zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen"... Wenn er dort versauert, unterfällt er nach dem 23.2. der "Diskontiniutät", d.h. alles muss wieder von vorne beginnen.

Dieses Szenario ist wahrscheinlich, hoffentlich kommt es doch anders.

@KatharinaLangenohl @TwraSun Ich habe kürzlich gelesen, dass im Verfahren für ein Parteiverbot irgendwo eine zweimonatige Wartezeit eingebaut ist, die es jetzt bereits unmöglich macht, das ohne diesen Diskontinuitäts-Dings hinzukriegen. Entweder, das war eine falsche Info, oder die MdB stellen den Antrag, obwohl sie genau wissen, dass er zu nichts führen wird. (Laut dem Artikel, den ich gelesen habe, könnte aber z. B. der Bundesrat den Antrag auch stellen, der hat das Problem nicht.)

@Drude @TwraSun

Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen.