29.12.1959 Strafanzeige gegen Oberkreisdirektor Dr. Kerl, wegen Beteiligung an Justizverbrechen als Staatsanwalt am Volksgerichtshof.

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Warum war die ZS nicht zuständig?
Bei Einrichtung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg waren die Justizverwaltungen des Bundes und der Länder darin übereingekommen, Justizverbrechen ausdrücklich von den Ermittlungen auszunehmen.