@ulrichkelber Mich überraschen vielmehr kluge Leute, die völlig kritiklos alles abfeiern - hauptsache digital und im besten Fall aus dem Silicon Valley.
Wir kritisieren doch nicht, weil wir keine Digitalisierung wollen - wir wollen eine bessere Digitalisierung!
Wir wollen eine gesellschaftverträgliche Digitalisierung.
Wir diskutieren das Thema seit 40 Jahren mit einer Gesellschaft militanter digitaler Analphabeten.
@ulrichkelber es hätte eine objektive Information über Pros und Contra geben müssen wo der versicherte sich explizit äußern müsste ob er das haben will oder eben nicht.
Das OptOut ist doch nur wieder damit man nachher feiern kann das über 90% das wollten und das deshalb das alles ein voller Erfolg war.
@ulrichkelber
Geht mir ähnlich.
Ich verstehe nicht was so schwer daran zu verstehen ist, dass dämlichste Implementierung die Digitalisierung verhindert und nicht der Datenschutz.
Man kann fast alles machen... man muss sich halt bloß einmal Mühe geben und nicht schlechten 90er Code und Designkonzepte aus der Hölle auf ein Problem kippen "weil's billiger ist". Dabei ist es das ja nicht mal, wenn man sich die Gematik z.B. anschaut.
Alles haarsträubend ärgerlich. 😭
@the_duke Es wird das Übliche sein: bei denen, die es "nicht verstehen", hängt irgendwie Geld daran, dass sie es weiter "nicht verstehen".
@ulrichkelber Das ich nix gegen Digitalisierung habe, ist ja schon aus meiner ehemaligen Berufstätigkeit ersichtlich.
Und was #GKV und #ePA angeht, da ist ja nicht nur die #DSGVO (die ja angeblich alles verhindert), sondern da gelten ja auch noch Kapitel 10 des #SGB V. Ich befürchte, dass seitens der gematik hier schon Verstöße dagegen vorliegen.
Ich hab die letzten 5 Jahre vor meinem Ruhestand für einen GKV-IT-Dienstleister (Ersatzkasse und einige AOKs) gearbeitet. Da wurde für die Einstellung ein Führungszeugnis verlangt und ich musste eine Verpflichtunsgerklärung gem. §5 BDSG (DSGVO kam später), Vorschriften des TKG, UrhG, und UWG unterschreiben. Diese Verpflichtung gilt immer noch, ob wohl ich jetzt im Ruhestand bin.
In der Anlage zur Verpflichtungserklärung sind dann Auszüge aus relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen entalten, u. a. §35 SBG I, §17 UWG, §202a-c, §206, §263a, §303a-c StGB.
Die ganze Prozedur von der opt-in #ePA zur #opt-out ePA ist übrigens auch so eine Hampelei. Bei meiner Kasse muss das bis zum 12.1.25 durchgespielt werden und verlangt entweder die PIN vom Perso (Plus gesteckten Perso) oder die Gesundheits-ID plus den extern gespeicherten Sicherheitsschlüssel.
Und dann steht da noch in der Anweisung, dass alle Vertretungsregeln und Zugriffsberechtigungen gelöscht werden.