PI: Tritt sich ein #Pferd auf einem von einem #Reitverein bewirtschafteten Außengelände einen einzelnen #Nagel in den Huf, während der Verein regelmäßig zumutbare Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen hat, haftet der Verein nicht.

https://hessenlink.de/PM20241216

Reitverein haftet nicht für sog. Nageltritt eines Pferdes auf dem Außengelände

Die Klage der Eigentümerin eines Pferdes auf Ersatz von Behandlungskosten wurde zurückgewiesen.

Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen