Die CDU muss vor Gericht: Am 6.12. verhandelt das Landgericht Berlin nun endlich über die von uns unterstützte Klage gegen den CDU-Vorstand. Der Grund: #Merz’ früherer Lobbyverband Wirtschaftsrat sitzt dauerhaft im Parteivorstand – und darf dort mitreden. Darum geht's: 👇

Der Wirtschaftsrat der CDU ist ein Lobbyverband – und kein Parteigremium. Mitglieder im Wirtschaftsrat sind Unternehmer:innen – darunter auch viele mit fossilen Interessen. Im Vorstand und Präsidium sitzen u.a. Vertreter:innen von E.on, Daimler oder Deutsche Bank.

Mit Lobbyausgaben von über 5 Mio Euro ist der Wirtschaftsrat einer der größten Lobbyverbände in Deutschland. Er rangiert auf Platz 12 – und ist damit noch größer als etwa der Bauernverband oder der größte Pharmalobbyverband VFA.

Rein formal gibt es keine Verbindung zwischen CDU und Wirtschaftsrat – und doch agiert der mächtige Lobbyverband wie ein Parteigremium. Wirtschaftsrats-Präsidentin Astrid Hamker darf dauerhaft an den Vorstandssitzungen teilnehmen und dort auch mitreden.

Doch: Das Parteiengesetz verbietet Organisationen, die nicht zur Partei gehören, dauerhaft im Parteivorstand mitzureden. Zu Recht: Parteien sind wichtige demokratische Institutionen und müssen demokratisch organisiert sein.

Wichtig auch: Parteien und ihre Unter-Organisationen müssen qua Grundgesetz Rechenschaft über ihre Finanzierung offenlegen – und etwa Parteispenden ab bestimmten Schwellenwerten veröffentlichen. Der Wirtschaftsrat als externer Lobbyverband muss das aber nicht!

Über die Webseite des Verbands ist sichtbar, dass Konzerne wie Deutsche Bank, Bayer, Coca-Cola oder RWE den Wirtschaftsrat sponsern – doch in welcher Höhe bleibt im Dunkeln. Über das Lobbyregister ist sichtbar, dass die Einnahmen des Verbands über Sponsoring in Millionenhöhe liegen könnten.

Gut zu wissen dazu: Der Wirtschaftsrat wurde in den 1960er Jahren von den damaligen CDU-Schatzmeistern explizit außerhalb der Partei gegründet. Die CDU sollte so über den parteiexternen Verein Unternehmensgelder an den Parteikassen und Finanzämtern vorbei erhalten können.

Auch die renommierte Parteienrechtlerin Prof. Schönberger hält die Rechtslage für eindeutig. Im Deutschlandfunk-Interview sagte sie: Der Dauergaststatus sei weder mit dem Parteiengesetz noch mit der CDU-Satzung vereinbar.

Nun steht der CDU-Vorstand in dieser Sache vor Gericht. Wir von LobbyControl unterstützen die Klage des CDU-Mitglieds Luke Neite. Selbst sind wir nicht berechtigt zu klagen, aber wir begleiten die Klage sehr eng – und finanzieren sie auch.

Eine erste Klage vor dem CDU-Parteigericht wurde zwar aus formalen Gründen abgewiesen – hat aber für uns einen Teilerfolg erzielt: Das Parteiengericht bezeichnet unsere Kritik als „vertretbare Rechtsauffassung“.

@lobbycontrol Gibt es zu diesem Verbot im Parteiengesetz auch eine Fundstelle im Gesetz oder so?

@SnejPro

"Das Grundgesetz Artikel 21 verpflichtet Parteien auf eine innerparteilichen Ordnung nach „demokratischen Grundsätzen“, was sich nicht zuletzt auch auf die Zusammensetzung des Parteivorstands bezieht. Konkretisiert wird diese Pflicht durch das Parteiengesetz. Demnach ist eine zusätzliche Berufung eines Mitglieds in den Vorstand einer Partei aufgrund seines Amtes nur dann zugelassen, wenn dieses Amt in der Satzung ausdrücklich genannt wird. Diese Regelung gilt laut Rechtsprechung des CDU-Bundesparteigerichts ausdrücklich auch für allein beratende Mitglieder.

Folglich dürfen parteiinterne Organisationen wie MIT oder CDA beratend im Vorstand der Partei mitwirken, nicht aber ein Berufsverband wie der Wirtschaftsrat. Auch wenn der Sitz des Wirtschaftsrats im Parteivorstand durch die Partei nur als „ständiger Gast“ bezeichnet wird, so widerspricht dies dem Willen des Gesetzgebers, so das von LobbyControl in Auftrag gegebene Gutachten.

https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-und-klima/rechtsgutachten-bestaetigt-lobbyverband-wirtschaftsrat-gehoert-nicht-in-den-cdu-parteivorstand-95629/

Rechtsgutachten bestätigt: Lobbyverband „Wirtschaftsrat“ gehört nicht in den CDU-Parteivorstand

Bei der CDU sitzt der Lobbyverband Wirtschaftsrat im Partei-Vorstand. Diese Verquickung von Lobbyinteressen mit einer Partei ist politisch fragwürdig. Nun belegt ein Rechtsgutachten im Auftrag von LobbyControl: Diese Praxis ist rechts- und satzungswidrig.

LobbyControl