Ich habe bisher kein „Aufklärungsschreiben“ einer gesetzlichen Krankenkasse zum Widerspruchsrecht bei der ePA gesehen, dass fair oder wenigstens ausreichend informiert, wer z.B. alles die Daten wie lange sehen kann. Die Krankenkasse meiner Familie widmet der ePA im Quartalsheft keine einzige Zeile. Das ist unangemessen gegenüber den Bürger:innen und gefährdet die ePA auch bei möglichen Gerichtsverfahren, da so die europarechtlichen Anforderungen (DSGVO) sehr strapaziert werden.
@ulrichkelber @theresmiling ich wäre schon glücklich wenn ich überhaupt ein schreiben jeglicher Art dazu bekommen hätte. Aber die AOK scheint in den letzten Jahren extrem opportunistisch geworden zu sein und wundert sich dann regelmäßig wenn man sie informiert das man eines ihrer Angebote ablehnt.
[Edit] Speziell da aus dem Opt-in ab Januar 2025 ein Opt-Out wird..
