Ich habe bisher kein „Aufklärungsschreiben“ einer gesetzlichen Krankenkasse zum Widerspruchsrecht bei der ePA gesehen, dass fair oder wenigstens ausreichend informiert, wer z.B. alles die Daten wie lange sehen kann. Die Krankenkasse meiner Familie widmet der ePA im Quartalsheft keine einzige Zeile. Das ist unangemessen gegenüber den Bürger:innen und gefährdet die ePA auch bei möglichen Gerichtsverfahren, da so die europarechtlichen Anforderungen (DSGVO) sehr strapaziert werden.
@ulrichkelber
Die Knappschaft veröffentlicht auf ihrer Landingpage keine Informationen zur ePA. Man muß schon aktiv suchen. In den Ergebnissen werden auch nur die Vorteile aufgeführt. Wer 'noch mehr zur "ePA für alle'" erfahren möchte, kann a) einem Link zu einem PDF mit 43 Seiten Infomaterial öffnen, oder b) einem Link zum BMG folgen.
Der Vorteil Nr. 7 dort (bei b) zeugt schon von einem gewissen Humor. Und nein, es sind nicht die Wasserschäden gemeint.