Das OLG Hamburg, seit Jahrzehnten eine Quelle bemerkenswerter Rechtsauslegung, verbietet Programme, die sich erst nach Lesen einer Anleitung bedienen lassen.
https://www.heise.de/news/Oberlandesgericht-Hamburg-Nutzer-von-Youtube-DL-handeln-boesglaeubig-10181145.html?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege
#olgHamburg
Oberlandesgericht Hamburg: Nutzer von Youtube-DL handeln "bösgläubig"

Das OLG schätzt den von YouTube eingesetzten Mechanismus "Rolling Cipher" zum Verschleiern des Speicherortes einer Videodatei als wirksame Schutzmaßnahme ein.

heise online

@mardor

Ich stelle fest: das OLG #Hamburg handelt bösgläubig, böswillig und bösartig.