Das OLG Hamburg, seit Jahrzehnten eine Quelle bemerkenswerter Rechtsauslegung, verbietet Programme, die sich erst nach Lesen einer Anleitung bedienen lassen.
https://www.heise.de/news/Oberlandesgericht-Hamburg-Nutzer-von-Youtube-DL-handeln-boesglaeubig-10181145.html?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege
#olgHamburg
Oberlandesgericht Hamburg: Nutzer von Youtube-DL handeln "bösgläubig"

Das OLG schätzt den von YouTube eingesetzten Mechanismus "Rolling Cipher" zum Verschleiern des Speicherortes einer Videodatei als wirksame Schutzmaßnahme ein.

heise online

@mardor

Ich stelle fest: das OLG #Hamburg handelt bösgläubig, böswillig und bösartig.

@mardor Als offizieller Vertrerer des eben von mir neu gegründeten Verbands der Lebenden verklage ich jetzt am Besten alle Supermärkte, weil dort Messer verkauft werden, die abstrakt-potentiell geeignet sein könnten, Menschen zu töten.
@mardor Aber erst, nachdem sie sich ihre Realität passend konstruiert hatten, indem sie "Rolling Cipher" zu einem wirksamen Schutzmechanismus erklärten.
Da fragt man sich schon, welche bösen Mächte da sind Werk sind, die seit Jahrzehnten dafür sorgen, dass beim OLG Hamburg zuverlässig so ein BS rausfällt.