Die öffentliche Mobilisierung gegen die Streichungsbeschlüsse im #ÖRR der Rundfunkkommissionen nimmt Fahrt auf. Angeblich haben alleine bei einer Kampagne auf Campact 200.000 Unterschriften.
Diese finde ich allerdings dubios. Die einzige Forderung an die MPs: "Sorgen Sie dafür, dass das breite Informationsangebot in Fernsehen und Radio erhalten bleibt!"
Zudem ist völlig unklar, bei wem man unterschreibt, wer der Organisator ist.
https://aktion.campact.de/keine-kuerzung-der-oeffentlich-rechtlichen/appell/teilnehmen
ARD und ZDF schützen!

Die Bundesländer wollen bei TV- und Radiosendern massiv kürzen. Campact startet einen Appell, um ARD und ZDF zu schützen.

Die von Katja Riha auf innt.it gestartete "Petition" hat bereits 100.000 Unterschriften für die etwas beschränkte Forderung: "Rettet 3sat – unser Kultursender darf nicht verschwinden!"
Die übrigen geplanten Kürzungen bei 20 Radiosendern und zahlreichen TV-Programmen werden nicht mal erwähnt.
https://innn.it/3sat
innn.it

Etwas Hoffnung macht mir das Interview mit Natanael Liminski, Medienminister der Landesregierung NRW heute im Deutschlandfunk.
Er betont, dass es auch künftig eine Meinungspluralität im #ÖRR geben muss. Zudem betont er, dass es eine ausreichende Finanzierung geben muss. Falls er dabei bleibt, wäre viel gewonnen, auch wenn er oft im Ungefähren bleibt.
https://www.deutschlandfunk.de/rundfunkreform-und-folgen-interview-nathanael-liminski-nrw-staatskanzleichef-dlf-07f37d17-100.html
Rundfunkreform und Folgen - Interview Nathanael Liminski, NRW-Staatskanzleichef

Deutschlandfunk

Liminski sagt im #DLF etwas ganz Entscheidendes über den Widerspruch der Öffentlichkeit gegen die Reformen: in dem offiziellen Verfahren sind schon mehr als 2000 individuelle Eingaben eingegangen. Das ist gewaltig.

Bis Freitag könnt ihr auch noch Eure Meinung formulieren. Das ist zwar aufwändiger, als eine Petition anzuklicken, aber dies wird (anders als eine Petition) auch wahrgenommen.

https://rundfunkkommission.rlp.de/rundfunkkommission-der-laender/reformstaatsvertrag

Reformstaatsvertrag . Rundfunkkommission

Nach Abschluss der Onlinebeteiligung der Rundfunkkommission werden die eingegangenen Stellungnahmen, Ideen und Anregungen in den Staats- und Senatskanzleien der Länder ausgewertet. Anschließend wird die Rundfunkkommission über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses beraten und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Bei 2000+ Äußerungen wird das aufwändig. Ich habe daher meine Eingabe zur Reform des #ÖRR ergänzt:

Ich würde gerne von Verwaltungsjuristen wissen, welche Bedeutung ein behördliches Beteiligungsverfahren hat. Müssen die Einwände und Anregungen ausgewertet werden, bevor es weitere Verfahrensschritte geben kann? Und: welche Maßstäbe sind an die Sorgfalt und Inhaltstiefe dabei anzulegen?
⬆️
Würde mich freuen, wenn Herr Müller @praesolgka seine Einschätzung gibt...
🤝

@Ruhrnalist Danke für das Vertrauen, aber ich bin leider kein Verwaltungsjurist mit entsprechender Expertise.

Aus dem angefügten Link lässt sich aber schließen, dass hier kein klagbarer Anspruch auf eine bestimmte Art der Befassung mit den Eingaben bestehen dürfte. Der neue Staatsvertrag wird also nicht angefochten werden können mit der Begründung, bestimmte Einwände seien nicht hinreichend beachtet worden.

https://rundfunkkommission.rlp.de/rundfunkkommission-der-laender/reform-des-jugendmedienschutz-staatsvertrages-2023/faq-und-hinweise-1

FAQ und Hinweise . Rundfunkkommission

@praesolgka Meine Überlegung ist auch nicht, ob sich ein individueller Anspruch auf Gehör aus einer solchen öffentlichen Beteiligungsplattform im Rahmen eines rechtssetzenden Verwaltungsverfahrens ableitet. Die Frage ist: hat die Allgemeinheit diesen Anspruch bzw ergibt sich aus dem Verfahren die Pflicht der inhaltlichen Abwägung der Antworten.
Dann aber wäre es fraglich, ob es überhaupt möglich ist, ca. 2500 Einwendungen vor der nächsten Sitzung in 14 Tagen zu sichten/berichten.

@Ruhrnalist Die demokratische Legitimation zur Entscheidung liegt für Gesetze beim Parlament, für Staatsverträge bei den Regierungen (z.T. sogar beim Regierungschef).

Die Formalien von Anhörungsverfahren sind dh. idR nur bzgl unmittelbar in eigenen Rechten Betroffenen geltungsrelevant, z.B. Baugenehmigung, Planfeststellung etc.

Bei Normsetzung bzw. Staatsverträgen gibt es daher m.E. keine Ansprüche, weder individuell noch gesamtgesellschaftlich, wie mit Eingaben umzugehen ist.

@Ruhrnalist Nur zur Abrundung: die zwingende Anhörung der Praxis vor Gesetzesänderungen erfolgt oft so, dass nur wenige Tage zur Sichtung umfangreichster Normkomplexe bleiben. Stellungnahmen werden dann wohl idR nicht einmal in den Ministerien gelesen, von den Abgeordneten, die das Gesetz beschließen, schon gar nicht. Das liegt - auch - an der Masse von neuen + geänderten Gesetzen.
@praesolgka @Ruhrnalist Leider ein typisches Problem im politischen Prozess, siehe „Offener Brief: Ausreichende #Fristen für #Verbändebeteiligung“, 18.12.2020, Gemeinsamer offener Brief an die Bundesministerien, https://www.fiff.de/presse/offener-brief-beteiligung.html
Offener Brief: Ausreichende Fristen für Verbändebeteiligung — Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.

18.12.2020: Gemeinsamer offener Brief an die Bundesministerien