#Grundgesetz Artikel 93
(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: 1.über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind; (2) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet außerdem auf Antr…
#Artikel93GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html