@Azetbur und ich versuchen die Fragen zu #rechtsfahrgebot, #überholverbot und #öffentlichesinteresse bei #autogewalt zu beantworten https://www.youtube.com/watch?v=BUgMCoXtXso
@Lichdi @Azetbur
Ich finde vor allem das Argument, das die Aussagen des Autofahrers (StVO Unkenntnis, bewusste Gefährdung) im Gerichtssaal ein öffentlich Interesses begründen wichtig (bei Minute 18:15). Diese Aussagen muss auch die Staatsanwältin gehört haben. Bringt es etwas sich an die Staatsanwaltschaft zu wenden und sein eigenes (öffentliches) Interesse zu bekunden? Welche Staatsanwaltschaft ist denn zuständig?