Aus dem unerbittlichen Kampf der wehrhaften Demokratie gegen den Faschismus: Seit einiger Zeit gehen Staatsanwaltschaften aus Hessen, Bayern und anderen Bundesländern gegen Menschen vor, die Zeichnungen von mir verbreiten.

Heute im Briefkasten: die nächste StA, diesmal Sachsen, klagt wegen der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts an - Menschen hatten Zeichnungen von mir auf Twitter repostet.

Einige StA schicken Strafbefehle, andere unangemeldete Haussuchungen zur Beweissicherung.

Bundesgerichtshof: Durchgestrichene Hakenkreuze erlaubt

Wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist, dürfen verfremdete Nazi-Symbole gezeigt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof - und sprach den Leiter eines Versandhandels frei, der entsprechende Sticker verkauft hatte.

Frankfurter Allgemeine Zeitung

@honak

Jo - aber die Frage ist halt längst beantwortet.

@GuidoKuehn

@Saupreiss @GuidoKuehn
Ich bin sicher, es gibt irgendeine Rechtsauffassung, dass das Hakenkreuz deutlich durchgestrichen sein muss oder so, der diese Staatsanwaltschaften folgen - um dann wieder höchstrichterlich eine Klatsche zu kriegen.
Nur ist der oppressive Schaden dann schon angerichtet.

@honak @GuidoKuehn @Saupreiss

Und wer zahlt die Anwaltskosten des Künstlers?

@CGdoppelpunkt

Am besten Einstellung des Verfahrens, dann Künstler/Verbreiter selbst…

@honak @GuidoKuehn

@CGdoppelpunkt

Ist ja auch keine Strafe, und da der Staat nicht verfolgt hat, gab es ja keine Notwendigkeit der Verteidigung. Außerdem ist ja damit nicht gesagt, man sei unschuldig.

#IchMacheMirDieWeltWieSieMirGefällt

@honak @GuidoKuehn

@honak @Saupreiss @GuidoKuehn

Ich vermute hinter solchen staatsanwaltlichen Verfolgungsaktionen den Plan, durch Sichdummstellen einen unbequemen Kritiker des Rechtspopulismus mit Behördenmitteln zu piesacken.

@CGdoppelpunkt @honak @Saupreiss @GuidoKuehn
… und solange man sich intensiv mit der Verfolgung von angeblichem Gebrauch verfassungsfeindlicher Symbole beschäftigt, kann ja niemand verlangen, dass man sich jetzt auch noch mit tatsächlich verfassungsfeindlichen Personen und Organisationen befassen.

@angeldruckt @honak @Saupreiss @GuidoKuehn

Guter Punkt. Vielleicht brauchen die das für die Statistik.