Zum Humanitären Völkerrecht gehört auch der Schutz von Kulturgut. Derzeit mit dem Fokus auf zivile Risiken wurden in Deutschland spezielle Notfallverbünde geschaffen, kürzlich auch in Bayern.
➡️ https://roter-kreis.de/Kulturgut (Enzyklopädie: Kulturgut)
➡️ https://notfallverbund.de/ (Notfallverbünde Kulturgutschutz in Deutschland)
➡️ https://www.gda.bayern.de/aktuelles/gruendung-des-notfallverbund-bayern (Notfallverbund Bayern)

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Kulturgut

Die vier Genfer Abkommen von zuletzt 1949 und ihre drei Zusatz­proto­kolle von 1977 und 2005 schützen vor allem die verwundeten, erkrankten und gefangen genommenen Soldaten, die Zivilbevölkerung und das sanitätsdienstliche sowie das seelsorgerische Personal zu ihrer Unterstützung. Kulturgut als Schutzgut und damit der Kulturgutschutz als Aufgabe sind erst später hinzugekommen, inzwischen gut geregelt und fortgeschritten etabliert. Unter Kulturgütern werden dabei geschichtliche Denkmäler, Kunstwerke oder Kultstätten [...], die zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören1, verstanden.

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