Bezahlkarte: Hamburg will gegen Gerichtsentscheid vorgehen

Eine Schwangere hatte vor dem Sozialgericht erfolgreich gegen die Bargeldgrenze geklagt. Hamburgs Innenbehörde will das nicht hinnehmen.

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Bezahlkarte: Hamburg will gegen Gerichtsentscheid vorgehen

Für die Bezahlkarte für Geflüchtete gilt eine Grenze für die Bargeldausgabe von 50 Euro. Dagegen hatte eine schwangere Asylbewerberin in Hamburg erfolgreich geklagt. Die Hamburger Innenbehörde hat nun angekündigt, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen.