3.3.3. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht muss reformiert werden, damit sich keine digitalen Monopole bilden und bestehende Monopole aufgelöst werden. In diesem Sinne sind die Organisations- und Eigentumsverhältnisse anzupassen. Wo dies mangels gesetzgeberischer Zuständigkeit nicht möglich ist, muss sich von der Abhängigkeit von Monopolen befreit werden. Dafür sind mindestens die etablierten Praktiken und Leitlinien der informationellen Nachhaltigkeit nötig.
3.3.4. Entscheidungen, die bei öffentlich relevanten Infrastrukturen durch IT-Systeme getroffen werden, dürfen keine »Black Box« sein, sondern müssen transparent und nachvollziehbar unter Freier Software/Open Source Lizenzen bereitgestellt werden. Dies gilt auch für Arbeits- und Geschäftsablaufe außerhalb öffentlicher Institutionen, wenn sie die Gesundheit und Steuerung von Beschäftigten betreffen.
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