#fahrrad #wissing #ahnungslos

Edit: die Kritik, dass ungenau formuliert war, worum es geht, ist berechtigt. Deshalb Post angepasst.

Wissing will den Lastentransport mit dem Fahrrad massiv einschränken!!

Max 50kg Gesamtgewicht und breite Beschränkung für Lastenanhänger, bedeuten dass es erschwert wird, Lasten mit dem Auto normalen Fahrrad zu transportieren.

---Unbedingt lesen---
(via chdu.bsky.social)

https://www.cargobikeforum.de/forum/index.php?threads/massive-verschärfung-der-stvzo-für-anhänger-geplant.10115/

Massive Verschärfung der StVZO für Anhänger geplant

Liebes Forum, das Bundesverkehrsministerium plant eine massive Verschärfung der Regelungen für Fahrradanhänger. Demnach dürfen Fahrradanhänger zukünftig maximal 50 kg Gesamtmasse aufweisen, ansonsten brauchen sie ein eigenes Auflaufbremssystem. Zur Einschätzung: Bei einem Eigengewicht von 15 kg...

Cargobike-Forum
@why_not wir müssen dringend Druck auf das Ministerium ausüben und die Abgeordneten. Also schreibt Briefe, geht in Sprechstunden. Und wir sollten selber eine Grenze angeben.

@prefec2
Wieso sollten wir selbst eine Grenze angeben? Damit stimmt man zu,dass es eine bräuchte. Die Hänger-Hersteller machen ja selbst (idR sehr konservative) Angaben zum sicheren Betrieb (allein, weil sie riesen Schiss vor so einem Babboe-Desaster haben). Dazu dann noch die Angaben vom Fahrradhersteller zu Gesamtmasse (tlw. gibt's auch explizite Angaben zur ungebremsten Anhängelast) beachten und alles sollte passen.

Für freiwillige Selbstkontrolle sollte die FDP doch zu haben sein?

@why_not

@flxtr @why_not man muss rechtzeitig Argumente entwickeln um dann nicht von gut geplanten Initiativen der Lobbyisten kalt erwischt zu werden. Es gibt bestimmt heute schon Auflagen und Grenzen, aber wenn wir deren Motivation nicht kennen sind Verteilungsstrategien schlecht umzusetzen. Noch besser ist es wenn man pro-aktiv vorgehen kann.

@prefec2
Guter Punkt mit den heutigen Grenzen. In der StVZO steht dazu nichts explizit. Aber hab nochmal gesucht und es gibt ein Merkblatt vom Verkehrsministerium von 1999.

http://www.cramers-web.de/StVZO_Merkblatt_Anhaenger.pdf

Das schreibt tatsächlich max 40kg für ungebremste Lasten-Hänger vor. Bin mir nicht sicher, ob die Masse auch bei Personenbeförderung (bis zu 2 Kinder bis 7 Jahre bzw. 1 behinderte Person beliebigen Alters) gilt.

Update: Das Merkblatt ist veraltet, war nie bindend. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fahrradanh%C3%A4nger#Veraltet:_Merkblatt_f%C3%BCr_das_Mitf%C3%BChren_von_Anh%C3%A4ngern_hinter_Fahrr%C3%A4dern

@why_not

@flxtr @prefec2
EU - Verordnung erlaubt 60 kg.
@why_not
Ah, ok. Dann würde diese gelten und auch die neuerlich geplante Regelung mit 50kg wäre nichtig, weil EU-Verordnungen nationales Recht schlagen. Weißt du welche Verordnung das ist?
@prefec2
Mindestanforderungen an Fahrradanhänger in DIN-Norm gefasst

Wer in Deutschland und der EU Fahrradanhänger in den Markt bringen will, kann sich künftig an einer neuen DIN-Norm orientieren, die im Dezember veröffentlicht wurde. Die neue Norm legt erstmals

velobiz.de
@why_not
Danke! Ok, das ist ne Norm, was man in den Handel bringen kann. Fürchte, dass nationale Regeln zur Straßenverkehrzulassung das dann doch schlagen. 🫤
@prefec2
@flxtr @why_not Normen sind nicht nationales Recht. Die Normen werden ja von (vom Staat) unabhängigen Einrichtungen verabschiedet. Solange nationales Recht Normen nicht referenziert, haben die keine Bedeutung als Rechtsnorm. Aber natürlich können z.B. Netzbetreiber, Versicherungen usw. diese in Verträgen einbinden und dann ist das darüber geregelt.
@prefec2
Ja, das meinte ich, in weniger gut ausgedrückt.^^ Weil es erst hieß: "Verordnung". Die Norm allein hebelt nichts aus.
@why_not