@asltf @RitaWerner Als #Radfahrer und #Fußgänger kann ich natürlich nur das Verhalten der #Autofahrenden beurteilen, die mir auf meinen täglichen Wegen begegnen, und sei es nur in Form ihrer Fahrzeuge.
Einhalten des #Mindestabstands beim Überholen von Radfahrenden: 1 von 10
#Überholabstand unter 1 m: 5 von 10
Beachten des Zeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen): 1 von 10… (1/3)
Richtig #Blinken (Abbiegen, Kreisverkehr, halten, ...): 3 von 10
In die #Engstelle einfahren, obwohl da schon Radfahrende entgegenkommen: 8 von 10
Einem #Hindernis auf der eigenen Fahrbahnseite über die Gegenfahrbahn ausweichen, obwohl dort schon Radfahrende entgegenkommen: 9 von 10
Viel zu schnell durch den #verkehrsberuhigten Bereich: 9 von 10
dabei zu Fuß Gehende anhupen und anpöbeln: 5 von 10
Auf dem #Radweg statt an der #Haltelinie anhalten: 10 von 10… (2/3)
An Kreuzungen / Kreisverkehren meine #Vorfahrt missachten: 4 von 10
#Durchfahrtsverbote missachten: täglich mehrfach
Von antisozialen Drecksgesindel, das tagtäglich Fuß- und Radwege mit seinen Blechschachteln blockiert, gar nicht zu reden.
Nach meiner Erfahrung ist es eher so, dass sich eine absolute Minderheit der Autofahrenden an die Regeln hält. (3/3)
@morsuapri
Ich wohne in der Eifel und nicht mehr in Köln. Mag sein, dass es in den Städten noch mal verdichteter ist. Hier erlebe ich auf nahezu 100% dass Autofahrende z.b beim Überholen die gegenüberliegende Spur nutzen oder sonst hinter mir bleiben bis das dies möglich ist.
Deswegen wundere ich mich über diese sehr unterschiedliche Wahrnehmung.
@RitaWerner
Meine Erfahrungen mache ich in einer Stadt mit gut 60.000 EW, in einer Stadt mit knapp 11.000 EW und den Dörfern und Wirtschaftswegen dazwischen.
Und die Stadt mit gut 60.000 EW war mal Vorreiterin beim Fahrradverkehr.

@RitaWerner
in Leipzig würd och sagen, 90% zu knapp. Mit dem Rad kam ich auf 1 Gefahren Bremsung wegen Vorrangnahme d. Rechtsabbieger pro km.

besonders erschreckend finde ich es , seit ich nen LKW-Führerschein hab: So gut wie alle LKW fahren zu schnell (60 ist auf Landstraßen maximal erlaubt). rechts abbiegen in Schrittgeschwindigkeit ist auch eher selten.
@morsuapri

@RitaWerner
es sind auch massive strukturelle Themen: Dir STVO spricht von 'selbst unter günstigsten Umständen nicht schneller als...' und in jeder Kommentarspalte und jeder Verkehrssituation wird daraus 'hier darf (und muss) XX gefahren werden.'

@morsuapri