Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft wenn jemand in seiner Privatwohnung „Ausländer raus“ singt
@larsweisbrod Das kommt ja nur raus, wenn er es vor Menschen tut oder so laut, dass es die Nachbarn mitbekommen. Und damit werden strafrechtlich relevante Dinge in der Öffentlichkeit gemacht, dann muss Polizei dem nachgehen.
@tante wenn ich was in meiner Wohnung so laut mache dass Nachbarn es hören ist es ÖFFENTLICH? Naja.
@larsweisbrod Du darfst ja auch privat nicht alles. Wenn du es wirklich privat machst, kriegts nur niemand mit
@tante aber ich bin Laie, ich kenne mich nicht aus, deswegen ja die Frage

@larsweisbrod @tante Ich bin auch kein Rechtsexperte, aber nach meinem bisherigen Wissen bin ich bei Lars.

Wenn ich zusammen mit zwei Freunden in meiner eigenen Wohnung sitze, darf hinter mir eine große Hakenkreuzflagge hängen und wir können zusammen im privaten Rahmen fleißig Volksverhetzung betreiben.

Beides liegt mir mehr als nur fern(was hoffentlich klar ist), aber wenn es privat(!) in meiner eigenen Wohnung geschehen würde, hat es den Staat doch nicht zu interessieren!?

@larsweisbrod @tante es ist ein Äußerungsdelikt. Dh ich brauche Empfänger meiner Kommunikation. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/volksverhetzung-strafrecht-fischer-im-recht
Öffentlicher Friede, Teil I: Warum Volksverhetzung strafbar ist

Ein Straftatbestand, der sonst eher am Rande der öffentlichen Wahrnehmung dümpelt, erlebt neuerdings einen Aufmerksamkeitsschub. Leider!

ZEIT ONLINE