Früher hatten Hospital- bzw. Lazarettschiffe grüne oder rote Streifen. Heute reichen die Schutzzeichen.
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Grüner Streifen

Der grüne Streifen (engl. green band, frz. bande verte) war von 1907 bis 1949 die völkerrechtlich festgelegte Marketierung für militärische Hospitalschiffe (ältere Bezeichnung: Lazarettschiffe). Der Rumpf des Schiffes war ganz in Weiß zu streichen, darauf war der den ganzen Rumpf umlaufende grüne Streifen mit einer Breite von ca. 1,5 Metern anzubringen.[1] Zusätzlich war neben der Nationalflagge eine weiße Flagge mit den Roten Kreuz zu hissen.[1.1] Häufig wurde das Rote Kreuz auch auf dem Rumpf oder auf geeigneten Aufbauten wie dem Kamin angebracht, damit das Schutzzeichen besser zu erkennen war. Beiboote durfen analog zu ihren Mutterschiffen gekennzeichnet werden[1.2]; der grüne Streifen musste dann zwangsläufig schmäler gehalten werden.

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