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Dann können Sie Ihre digitalen Publikationen an die ZLB abliefern. Erstellen Sie im Onlineportal ZLB | E-Pflicht
ein Konto und laden Sie Ihre Publikationen ganz einfach hoch:
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Mit welchen Zugangsrechten und Copyrights Sie Ihre Publikation versehen, entscheiden Sie selbst.

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@zlb_berlin Blogposts sind dann vermutlich Einzellblätter und nicht pflichtig.
@blizzz Blogposts sind momentan nicht ablieferungspflichtig, weil die ZLB noch kein Webarchiv betreibt.
Abliefern können Sie bisher PDFs oder EPUBs, die Sie online veröffentlicht haben. Falls Sie sich für Webarchivierung interessieren: am 12. Juni starten wir gemeinsam mit der Technologiestiftung den Stammtisch Webarchivierung in Berlin. Für mehr Infos schreiben Sie uns an [email protected]