Sie veröffentlichen in Berlin etwas in digitaler Form?
Dann können Sie Ihre digitalen Publikationen an die ZLB abliefern. Erstellen Sie im Onlineportal ZLB | E-Pflicht
ein Konto und laden Sie Ihre Publikationen ganz einfach hoch:
https://goobi.zlb.de/goobi/uii/external_index.xhtml?dswid=7955

Mit welchen Zugangsrechten und Copyrights Sie Ihre Publikation versehen, entscheiden Sie selbst.

Fragen? Infos finden Sie unter: https://digital.zlb.de/viewer/e-pflicht/hilfe/

#zlb #berlin #epflicht #kulturerbe

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Goobi workflow

@zlb_berlin aus den FAQ (Screenshot) - ich kenne etliche Projekte, die gerne Berlin-relevante Projekte aus der Frühzeit des Internet archivieren lassen würden. Ist für die auch eine Möglichkeit vorgesehen?
@rstockm Weil uns zur Archivierung früherer Publikationen die rechtliche Grundlage fehlt. Eine Ausnahme stellen amtliche Veröffentlichungen dar.
@zlb_berlin nun ja - wenn es Schenkungen der Autor:innen selbst sind, im Sinne etwa eines Nachlasses, bedarf es ja keiner rechtlichen Grundlage (außer ein sehr simpler Vertrag der ebendies regelt)
@zlb_berlin Blogposts sind dann vermutlich Einzellblätter und nicht pflichtig.
@blizzz Blogposts sind momentan nicht ablieferungspflichtig, weil die ZLB noch kein Webarchiv betreibt.
Abliefern können Sie bisher PDFs oder EPUBs, die Sie online veröffentlicht haben. Falls Sie sich für Webarchivierung interessieren: am 12. Juni starten wir gemeinsam mit der Technologiestiftung den Stammtisch Webarchivierung in Berlin. Für mehr Infos schreiben Sie uns an [email protected]