Ich will bereit sein, dem Autofahrer, der #Natenom tötete, zu vergeben. Ja, ihn trifft auch Schuld und gegen ihn wird nun ermittelt. Er verhielt sich erwartbar so, wie viele andere vor ihm, ebenso wie es Straßenverkehrsbehörden und Polizei für richtig und duldenswert hielten.

Was ich nicht bereit bin zu vergeben, ist die Überzeugung mit der deutsche Behörden die gefährlichen Bedinungen und das Sterben auf unseren Straßen aktiv beibehalten wollen.

@thijs_lucas Ich mache mir ja auch mega Gedanken wie man sowas verhindern oder verbessern kann!

Was konnte ich bisher sehen? Ein Foto vom Auto das nach einem Frontalaufprall aussieht, eine Landstraße mit 1 Fahrspur pro Richtung im Wald ohne Beleuchtung und ohne Radweg.

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@thijs_lucas ... Beide Fahrzeuge fahren in die selbe Richtung, es ist dunkel und nieselt der Radfahrer mit 20 der Autofahrer mit 80-100 Sachen, was auch immer die Straße maximal erlaubt hat, das war offenbar nicht mehr im kontrollierbaren Bereich (Anhalten in Sichtweite)

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@thijs_lucas aber da liegt doch genau das Problem während du Dinge wie Geschwindigkeit, Seitenabstände und Alkohol super messen kannst, ist das bei anderen Gefahren wie Müdigkeit, den aktuellen Witterungs- und Verkehrsverhältnissen angepasster Geschwindigkeit nur schwer mechanisiert umsetzbar. Deutsche Behörden haben eben auch die Aufgabe nicht nach nicht nach Gutdünken zu handeln.

Ich sehe da jetzt vor allem den Gesetzgeber und die Kommune in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen. (3 von 3)

@zem ich halte die Gesetzeslage für ausreichend, um zu handeln, wenn die verantwortlichen Stellen handeln wollen. Ich halte die Gesetzeslage noch für zu kompliziert, um die verantwortlichen Stellen rechtzeitig zum Handeln zu zwingen, bevor Menschen getötet werden.

Der Ablauf, in dem #Natenom getötet war, entspricht - wenn man seine Anzeigen und Beschwerden kennt und diesen nachginge - einem erwartbaren Szenario, für das das Verkehrsrecht wirksame Maßnahmen zulässt.

@zem
natürlich kann man Wetterdaten-Messung und Blitzer koppeln.

Und die bestehenden Gesetze zu kontrollieren ware ein Anfang.

Außerdem die Art ser Berichterstattung: Helm und Warnweste uns Licht waren schon wieder wichtiger in der Meldung als Wetter angepasste Fahrweise. Das ist Teil des Problems.
@thijs_lucas

@jakob_thoboell Warnweste und Helm stehen bei der Polizei Pforzheim ganz oben auf der Agenda. Deutlicher weiter oben als Verkehrssicherheit und ihren Job machen.
Das ist dann halt auch, was in den Nachrichten ankommt, wenn die das nicht hinterfragen.

@zem

@zem
maximal erlaubt ist Sichtfahrgebot. Die 80 bis 100 sind in der STVO als 'selbst unter den günstigsten Umständen' formuliert. DAS müssen wir erst mal wieder kN die Kopfe kriegen: Die Höchstgeschwindigkeit ist die, unter der man das Fahrzeug unter sen gegebenen Bedingungen sicher beherrscht. Die fixen Zahlen sind nur eine Obergrenze.
@thijs_lucas
@jakob_thoboell
Ja, danke, das hat nicht mehr in den post gepasst!
Trotzdem bleibt noch das Problem das du sinnvoll ohne das du willkürlich wirst nur den Bruch der Obergrenze strafrechtlich verfolgen kannst!
Die Frage ist also vor allem wie wir das mit der angepassten Fahrweise in die Köpfe reinbekommen sollen!
@zem @jakob_thoboell Zumal man ja bereits von anderen Automobilisten teils massiv bedrängt wird, wenn man mal nicht "Obergrenze plus Zehn" fährt.

@zem
medial thematisieren. Mehr Ideen hab ich gerade nixht. Ein Punkt: 'Schlechte Sicht' und 'Übersehen' und 'tiefstehende Sonne' usw. nicht mehr entschuldigend in den Artikel schreiben. 'Offen blieb, warum der Fahrer so schnell fuhr, dass er den Radler bei tiefstehender Sonne nicht rechtzeitig sah' wäre ne andere Aussage als 'vermutlich wegen der tiefstehenden Sonne nicht mehr gesehen'.

Solange 'konnte nicht mehr Bremsen' als Entschuldigung gilt, haben wir noch was vor uns.

@jakob_thoboell
Konnte nicht mehr bremsen wahr genaugenommen noch nie eine Entschuldigung, und hat auch nie als solche gegolten.
Ich glaube als Autofahrer kann man so einen Unfall einfach nicht entschuldigen!
@zem
ich meine nicht vom Fahrer selber, sondern in den Artikeln.