Klimajournalistin @AnnikaJoeres schreibt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachten 60 Milliarden Euro nicht für den #Klimaschutz nutzen darf:
Ihr sei direkt eine zweite Zahl in Kopf gekommen.

"Nämlich die 65 Milliarden Euro, mit denen die Regierung laut Umweltbundesamt jedes Jahr umwelt- und klimaschädliche Produkte fördert.

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Etwa 400 Millionen Euro, um den Preis für Stein- und Braunkohle zu drücken, oder drei Milliarden Euro für Dienstwagen. Die Liste ist lang und seit Jahren unangetastet.

Schon klar, dass eine Subvention nicht über Nacht in eine andere, ich nenne sie mal: menschheitsfreundliche, Förderung umgemünzt werden kann. Karlsruhe gibt den Weg frei, noch einmal darüber nachzudenken, wofür wir unser Geld ausgeben wollen.

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Klimaschädliche Subventionen zu streichen ist nämlich ganz im Sinne eines weiteren, ebenso aufsehenerregenden Urteils aus Karlsruhe: Das Gericht verfügte 2021, dass fehlender #Klimaschutz 'jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet' und daher verfassungsrechtlich eingefordert werden kann."

Zum Nachlesen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

@insavandenberg

Um die schwarze Null einzuhalten, könnte man auch die #Einnahmenseite in den Blick nehmen. Warum gibt es keine angemessene #Erbschaftssteuer, #Luxussteuer oder einen höheren #CO2-Preis?

Wenn man für soziale Abfederung und wichtige Projekte Geld braucht, dann muss man Geld einsammeln und dafür werben.

#taxtherich #co2preis