Aus gegebenem Anlass:

Die Faktenlage bzgl. Klimakatastrophe ist so eindeutig und die Folgen sind so schwerwiegend, dass Parteien und Organisationen, die immer noch wirksame Maßnahmen dagegen behindern, als verbrecherisch einzustufen sind.

@ennopark was in einem Rechtsstaat ein Verbrechen ist, beurteilen auf Basis der geltenden Gesetze die Gerichte. Deshalb finde ich diese Äußerung etwas voreilig und missverständlich. Basierend auf welchem konkreten Gesetz in Deutschland kommst Du zu Deiner These, das ein Gericht ein Verbrechen aufgrund welcher Handlung einer Partei feststellen könnte? Und wenn Du Dir da so sicher bist, warum klagst Du dann nicht?
@kristian @ennopark auch wenn Verbrechen juristisch gesehen vllt nicht ganz korrekt ist. Klagen laufen bereits und die Klimaschutzmaßnahmen der Regierung wurden bereits als verfassungswidrig eingestuft. Die Regierung scheisst halt drauf und es gibt keine Möglichkeit, sie zu zwingen.
@bernab @ennopark Eine Verfassungsbeschwerde ist etwas völlig anderes als ein Strafrechtliches Verfahren und kann im Ergebnis eher nicht zu einem Verbrechen führen.
Prinzipiell ist es kein Problem ganz unjuristisch über Solche Themen zu diskutieren. Wenn man sich aber juristischer Begrifflichkeiten bedient, sollte man diese meiner Meinung nach korrekt verwenden. Ansonsten kommen plötzlich skurrile Falschaussagen raus.
@kristian @bernab Niemand hat eine juristische Aussage behauptet oder um eine juristische Bewertung gebeten. Wenn ein Verbrechen in einer bestimmten Gesetzeslage juristisch gesehen kein Verbrechen ist, bedeutet das lediglich, dass die Gesetze unzureichend sind. Was ja nun wirklich nicht ohne geschichtliche Vorbilder ist.
@ennopark @bernab … das Wort „Verbrechen“ ist per Definition ein juristischer Begriff und somit ist hier aktuell kein Verbrechen zu erkennen. Dies könnte nur aufgrund der aktuell geltenden Gesetzeslage der Fall sein ( https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen ).
Ob die aktuell geltenden Gesetze ausreichen oder moralisch gerechtfertigt sind und welche geschichtliche Relevanz dies hat, ist ein völlig andere Frage. Dies ist auch eher eine Frage der Politik und Gesetzgebung und nicht der Gerichte.
Verbrechen – Wikipedia

@kristian @ennopark eigentlich ist das komplett egal. Ich sehe das anders und das Wort wird durchaus außerhalb eines rein juristischen Kontexts benutzt. Es gibt eine juristische Definition und geläufige Nutzungen. Das muss nicht übereinstimmen. S. z.B. auch Quantensprung, Sprung in der Schüssel, Latten am Zaun, Sahneschnitte, …
@kristian @ennopark aber ein Problem hast Du richtig erkannt. Die Judikative wird kaum Gesetze machen, die sie selbst missachtet. Das wäre ja noch heuchlerischer als internationale Abkommen zu ignorieren und das GG zu missachten.
@bernab @kristian Die Judikative macht keine Gesetze.
@ennopark @kristian Legislative. Danke für den Hinweis.
@kristian @bernab Lustig, in dem von dir verlinkten Wikipedia-Artikel steht gleich in der aller ersten Zeile „…oder die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens“. Die stehen in keinem Gesetzbuch. Das sind ethisch-moralische Fragen. Es gibt, wie gesagt, viele Beispiele für legale Verbrechen in Rechtsordnungen. Nebenbei ist es *die* Aufgabe des Parlamentes, Gesetze zu erlassen und so ggf Verbrechen zu (il)legalisieren. Mein Post ist politisch, nicht juristisch.
@ennopark @kristian warum? Hier geht es schlicht und ergreifend um das sogenannte Rechtsempfinden und nicht um formaljuristische Details. Damit sollen sich die Gerichte rumprügeln. Diese Regierung missachtet beim Klimaschutz Abkommen und Gesetze und die Konsequenz ist wahrscheinlich Massenmord oder meinetwegen auch nur Beihilfe. Aus niedrigen Beweggründen- nämlich purer Gier.
@kristian @ennopark und dass die Missachtung der Gesetze hier vielleicht nicht strafrechtlich trägt, liegt nur an der besonderen Position einer Regierung. Ein Bürger, der Verträge bricht und Gesetze missachtet, wird strafrechtlich verfolgt, außer er hat Beziehungen und Macht wie z.B. Scholz.