Doch der Mindestlohn scheint zu gelten. Im Ausgangspost war der Nettolohn angegeben.
https://www.zeitarbeit-heute.de/zeitarbeit/mindestlohn-zeitarbeit/
Ist alles kompliziert. Ich habe gelesen, dass es auch Fälle gibt, nach der ein Leiharbeitnehmer nach 9 Monaten das Gleiche wie ein Festangestellter verdient (Equal Pay). Keine Ahnung, ob das im Ausgangsfall auch gelten würde.
Werden wir wohl nie erfahren, wäre aber interessant.
Verstehe mich bitte nicht falsch:Leider wirft Dein Post noch Folgefragen auf.
Würden diese Vertragsbedingungen bei der Zeitarbeitsfirma für jeden gelten, der unter sonst gleichen Bedingungen arbeitet, dh zB unabhängig von seiner Herkunft aus Afghanistan?
Ich möchte nichts relativieren, bezweifle Deine Aussage nicht, bin aber mittlerweile etwas vorsichtig bei vorschnellen Einordnungen, die dann auch noch 100fach geteilt werden.