Nach §2 (5) StVO ist für Kinder unter 8 Jahren auf 🚲 nur die Nutzung von Gehwegen und „baulich getrennten #Radwegen“ erlaubt, #Radfahrstreifen sind nicht erlaubt. Wie sieht es aus mit #geschütztenRadfahrstreifen #protectedBikelanes? Gelten diese in diesem Fall als „Radwege“?
@darmstadtfaehrtrad Also diese Kegelchen kann man nun nicht "baulich getrennt" nennen.