Nach §2 (5) StVO ist für Kinder unter 8 Jahren auf 🚲 nur die Nutzung von Gehwegen und „baulich getrennten #Radwegen“ erlaubt, #Radfahrstreifen sind nicht erlaubt. Wie sieht es aus mit #geschütztenRadfahrstreifen #protectedBikelanes? Gelten diese in diesem Fall als „Radwege“?
@darmstadtfaehrtrad Also diese Kegelchen kann man nun nicht "baulich getrennt" nennen.
@darmstadtfaehrtrad
Gute Frage!
Und was ist mit Fahrradstraßen?

@flyIng Wikipedia sagt dazu:
"Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater müssen – wie in anderen Straßen – den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden und benutzbar."
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradstra%C3%9Fe#Verkehrsregeln

@darmstadtfaehrtrad

Fahrradstraße – Wikipedia

@patzi @flyIng Das ist klar geregelt. Für Kommunen und Planer muss klar sein: Ein Fahrradnetz, dass (ungeschützte?) Radfahrstreifen und Fahrradstraßen enthält, schließt Rad fahrende Kinder bis 8 Jahren von der behinderungsfreien Teilnahme am Straßenverkehr aus.
@patzi @flyIng Wobei gute Fahrradstraßen in der Praxis mit kleinen Kindern gut befahrbar sind. Nur regelwidrig bleibt es.