Warum das Bundesinnenministerium den Begriff „#Hackback” umdefiniert
"Nach Willen des #BMI sollen Sicherheitsbehörden mit zusätzlichen Befugnissen in IT-Systeme im In- und Ausland eingreifen können, um böswillige Cyberaktivitäten zu stoppen. Um Gegner des Vorhabens zu überzeugen, spricht man nebulös von Aktiver #Cyberabwehr oder Gefahrenabwehr im Cyberraum. Damit definiert die Behörde nur „Hackback“ um, kommentiert Sven Herpig."
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