Eine wegen ihrer Homosexualität in Tunesien verfolgte, geflüchtete und in SH gelandete Frau begeht wegen drohender Abschiebung einen Suizid-Versuch, wird nachts von Polizei aus dem Krankenhaus geholt, inhaftiert und abgeschoben.

Hass und Unmenschlichkeit in Deutschland 2023.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Rickling-Abschiebung-aus-Klinik-nach-Suizidversuch-sorgt-fuer-Kritik,abschiebung978.html

Rickling: Abschiebung aus Klinik nach Suizidversuch sorgt für Kritik

In Rickling ist eine Frau aus Tunesien mitten in der Nacht aus einer psychiatrischen Klinik abgeschoben worden. Flüchtlingsbeauftragte sind entsetzt. Laut Schleswig-Holsteins Sozialministerium ist rechtlich nichts schiefgelaufen.

@sonjdol nazis morden, der staat schiebt ab, alles ein rassistenpack
@Fparianen
@sonjdol
Am besten einen Hinweis an https://www.ari-dok.org/webdokumentation/
Die sammeln und dokumentieren diese Fälle. Bleibt die Schande des behördlichen Vorgehens langfristig einsehbar und an dem Ortsnamen haften
Webdokumentation: Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen

Interaktive Karte der chronologischen Sammlung von Vorfällen, in denen Flüchtlinge zu Schaden gekommen sind

@sonjdol

Das ist unglaublich! Wie so kann ein Mensch per se als Reisefähig gelten, wenn er gerade in einem Krankenhaus behandelt wird?

@sonjdol
Das wirklich widerliche ist ja: Wäre das ne deutsche Staatsbürgerin, wäre die Polizei gezwungen sie zu ihrem eigenen Schutz gegen ihren Willen ins Krankenhaus zu bringen damit sie keinen Suizid begeht.

Aber Geflüchtete kann man ja einfach abschieben und fertig... Zum Kotzen!

@sonjdol Und es müßte mehr Licht auf die Umstände geworfen werden, unter denen es zu diesen negativen Asylbescheiden gerade bei LSBTI-Geflüchteten kommt, denn die Maßstäbe, nach denen da geurteilt wird, sind ein schlechter Witz.
@sonjdol Es gibt Fälle, wo schwule Männer in ihrer Alltagskleidung zum Interview erscheinen und dann abgeleht werden, um dann doch noch Asyl zu bekommen, nachdem sie mal in Frauenklamotten erschienen sind, weil sie dann "schwul aussehen".
@sonjdol Und die gängige Praxis überhaupt lautet: Wenn es im Herkunftsland kein Gesetz gibt, das LSBTI-Sein ausdrücklich verbietet, wird abgelehnt, weil der persönliche Verfolgungsbeweis nicht ausreiche. Wenn's aber so ein Gesetz gibt, wird abgelehnt, weil LSBTI-Sein nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden sei. Das ganze ist völlig kafkaesk, und außer Betroffenen weiß kaum jemand davon.