Warum ist diese Regelung in der #Straßenverkehrsordnung? (§ 78 - 1)
@schaffertom
laut den erläuterungen soll diese Formulierung das alte Gebot des §78 weiter fassen. Die Formulierung ist leider so schlecht dass der ursprüngliche Sinn nicht mehr erkennbar ist. Alte Fassung war (verkürzt): Auf Gehsteigen im Ortsgebiet ist verboten Gegenstände die scharf, spitz etc sind so zu tragen dass andere Straßenbenützer gefährdet werden können
