Österreichische Justizministerin verfasst Gesetzesentwurf in weiblicher Form und erntet dafür Kritik. Wie seht ihr das?

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Österreichische Justizministerin verfasst Gesetzesentwurf in weiblicher Form und erntet dafür Kritik. Wie seht ihr das? - Feddit

Oftmals wird ja argumentiert dass bei der maskulinen Form die weibliche miteinbezogen ist, umgekehrt aber regt es auf. Also kann es nicht ganz unbedeutend sein. Ich finde es einen spannend Denkansatz und die Reaktion zeigt dass darüber durchaus gesprochen werden muss.

“Die Verständlichkeit eines Rechtstextes ist ein großes Anliegen, Gendersternchen und Doppelpunkte könnten da schon irritieren”, sagt Bußjäger.

Der Zug ist schon lange abgefahren. Zumindest in Deutschland sind Gesetze i.d.R. so bekloppt umständlich und kompliziert formuliert, gerade so, als sei es den zuständigen Schreibern darum gegangen, dass es gerade keiner verstehen soll. Was da Gendersternchen noch für Schaden anrichten sollen, der nicht schon lange existiert, entzieht sich meinem Verständnis.

Behörden sollten sich an das amtliche Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung halten. (siehe Geltungsbereich) Und da gibt’s keine Sonderzeichen mitten im Wort.

Was Privatpersonen oder Unternehmen tun, ist deren Sache.

1 Geltungsbereich der neuen Rechtschreibregelung

grammis ist ein Informationssystem zur deutschen Grammatik und präsentiert aktuelle Forschung zu Syntax, Morphologie und Semantik sowie Wörterbücher, Bibliografien und linguistische Datenbanken.

Mir wäre neu, dass sich die Republik Österreich auf deutsche Gesetze stützt.

Für das Argument von @[email protected] ist es auch nachrangig.

@UpperBroccoli - Feddit

Mir wäre neu, dass sich die Republik Österreich auf deutsche Gesetze stützt.

Der Rechtschreibrat ist eine zwischenstaatliche Institution, die unter anderem auch von Österreich beauftragt wurde. (Quelle)

Der Rat

Das stimmt, da lag ich falsch.

Hier finde ich wichtig, was die Aufgaben des Rates sind: www.bmbwf.gv.at/Themen/…/rechtschreibung.html

Zu den langfristigen Aufgaben des Rates zählen unter anderem die Beobachtung der Entwicklung der Sprachpraxis und des Schreibgebrauchs sowie sie Weiterentwicklung des ortografischen Regelwerks im notwendigen Umfang.

Die staatlichen Organe haben durch ihre Praxis normativen Charakter. Wenn nun die Regelungen von 2006 des Rechtschreibrates absolutistisch umgesetzt werden, dann kann der Rat garnicht mehr seine Aufgabe, nämlich “Beobachten und Regelungen an die Realität anpassen” wahrnehmen. Denn durch die normative Macht wird dann umgekehrt “Eingreifen und jede Änderung verhindern” draus.

Das ist für die Sprache jedoch hochgefährlich, denn Sprachen, die sich nicht verändern, sind tote Sprachen, und es kann nicht im Sinne des Rates oder der Regierungen sein, die deutsche Sprache zu töten.

Es ist für mich auch fraglich, ob 17 Jahre, bzw. 25 Jahre nicht auch so langsam das Ende des aktuellen Regelungszyklus sind, und es Zeit für eine Anpassung wird. Immerhin hat sich in den letzten 25 Jahren in der Kommunikation mehr getan, als in den 100 Jahren davor.

Rechtschreibung