Die Bundespolizei führt ihre Statistiken nicht gut. Jedenfalls, wenn die Journo*s bei der ZEIT sie korrekt wiedergeben. #Polizeiproblem

Es ist keine "unerlaubte Einreise", wenn eine Person ohne die nötigen oder sogar mit gefälschten Papieren einreist, wenn die Einreise dem Zweck dient, hier einen Asylantrag o.ä. zu stellen.

Hier ein Recherche-Hinweis für Journo*s, die nicht einfach Polizei-Pressemitteilungen als Artikel verkaufen: Oberlandesgericht Bamberg, 24.09.14, Az.: 3 Ss 59/13

@einfachfreddy *nickt zustimmend*

Es ist nur dann eine "illegale Einreise" wenn diese der illegalen Arbeitsaufnahme oder Verdunkelung dient.

Und selbst dann ist diese straffrei wenn die Betroffenen Opfer von Menschenhandel o.ä. wären.

"Einreise zwecks Asylantrag" ist keine "unerlaubte Einreise" da das Asylrecht in Deutschland nur durch physische Einreise in die Bundesrepublik beansprucht werden kann und nicht durch z.B. Betreten einer bundesdeutschen Auslandsvertretung!

#NotLegalAdvice

@einfachfreddy Dementsprechend würde ich der @[email protected] erst glauben wenn diese den kompletten #Datensatz zwecks Recherche und Verifikation bereitstellen würde und Stichproben keine Fehler zeigen...

Und selbst dann wäre "Illegale Einreise" fraglich, ob dies zuträfe.

https://chaos.social/@einfachfreddy/110753892024752714

Mo | Freddy Mo Wenner (@[email protected])

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chaos.social
@einfachfreddy Ich bin mir sehr sicher von den 45.000 Fällen sind über 44.000 Leute ohne #AlmanPassing die qua #RacialProfiling von der #bundespolizei aufgegriffen wurden und die keinen #Perso bei sich führen denn entgegen Behauptung vieler gibt es dazu keine Pflicht in Deutschland.
@einfachfreddy ...weil das ist das was Mensch tagtäglich am Breslauer Platz in Köln sehen kann...
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Mo | Freddy Mo Wenner (@[email protected])

Attached: 1 image Die Bundespolizei führt ihre Statistiken nicht gut. Jedenfalls, wenn die Journo*s bei der ZEIT sie korrekt wiedergeben. #Polizeiproblem Es ist keine "unerlaubte Einreise", wenn eine Person ohne die nötigen oder sogar mit gefälschten Papieren einreist, wenn die Einreise dem Zweck dient, hier einen Asylantrag o.ä. zu stellen. Hier ein Recherche-Hinweis für Journo*s, die nicht einfach Polizei-Pressemitteilungen als Artikel verkaufen: Oberlandesgericht Bamberg, 24.09.14, Az.: 3 Ss 59/13

chaos.social

@kkarhan Verstehe ich Deine Theorie richtig, dass Du denkst, die BuPol zählt Deutsche, die gerade ihren Perso nicht dabeihaben mit und zwar in einem Umfang von 98%+...?

Also falls das Deine Idee ist: Die Polizei checkt bei Leuten ohne Perso die angegebenen Meldedaten über Funk mit den Kolleg*innen an den Computern.

Es sind schlicht knapp 100% erlaubte Einreisen für Asylverfahren. Es fehlt an Wegen zu vorab legalisierter Einreise und diese Lücke ist politisch auch bekannt & adressiert.

@kkarhan Die versuchte Illegalisierung der Einreise durch Polizeibeamt*innen und Staatsanwaltschaften hat das Gericht im Sinne unseres Rechtssystems entsprechend entschieden. Das steht u.a. in dem Urteil, dessen Aktenzeichen ich oben genannt hatte.

Es sind letztes Jahr rund 45.000 Menschen eingereist, die in Fällen ohne Asylverfahren illegale Grenzübertritte gemacht haben. Aber die BuPol sagt in der eigenen Meldung, dass die meisten Anträge stellten. Schlicht: Flucht. 🤷‍♂️