Die Bundespolizei führt ihre Statistiken nicht gut. Jedenfalls, wenn die Journo*s bei der ZEIT sie korrekt wiedergeben. #Polizeiproblem
Es ist keine "unerlaubte Einreise", wenn eine Person ohne die nötigen oder sogar mit gefälschten Papieren einreist, wenn die Einreise dem Zweck dient, hier einen Asylantrag o.ä. zu stellen.
Hier ein Recherche-Hinweis für Journo*s, die nicht einfach Polizei-Pressemitteilungen als Artikel verkaufen: Oberlandesgericht Bamberg, 24.09.14, Az.: 3 Ss 59/13

