@radkolumne
"Der Anwalt hatte moniert, der AMG-Mercedes gehöre nicht dem Angeklagten, sondern dessen Mutter, also könne das Auto nicht eingezogen werden. Im Ergebnis sah auch das Landgericht keine Handhabe dafür und reduzierte die Geldstrafe auch wegen des Zeitablaufs seit den Rennen auf jetzt 65 Tagessätze zu je 50 Euro."
Mutwillige Inkaufnahme der Verletzung und des Todes von Beteiligten und Unbeteiligten?