Aus gegebenem Anlass:

Die Faktenlage bzgl. Klimakatastrophe ist so eindeutig und die Folgen sind so schwerwiegend, dass Parteien und Organisationen, die immer noch wirksame Maßnahmen dagegen behindern, als verbrecherisch einzustufen sind.

@ennopark leider kann Par. 129StGB nicht auf Parteien angewandt werden. Wird man sich schon was gedacht haben dabei...