Die Generalstaatsanwaltschaft München räumt ein, bei der Beschlagnahmung der Domain der @AufstandLastGen einen Fehler gemacht zu haben. Zuvor hatte das Bayrische LKA die Webseite der „Letzten Generation“ beschlagnahmt und auf eine Webseite der Polizei Bayern umgeleitet. Dort war zu lesen "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!"
Die GStA Muc räumte auf @NDR -Anfrage nun ein, dass diese Formulierung unzutreffend ist.

/via https://twitter.com/NDRrecherche/status/1661363984774176768

NDR Recherche on Twitter

“+++ NEU +++ Die Generalstaatsanwaltschaft München räumt ein, bei der Beschlagnahmung der Domain der „Letzten Generation“ einen Fehler gemacht zu haben.   1/6”

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@dab @AufstandLastGen @NDR

Falls die @AufstandLastGen gezielt Spendengelder sammeln will um gegen die Staatsanwaltschaft zu klagen (Rufschädigung, Üble Nachrede, was weißich)

Könnte ich mir vorstellen dass da viele Spenden die nicht mit der #letztenGeneration am Hut haben, aber ein Problem mit einem übergriffigen Staat der politische Verfolgungen durch führt.

#Jurabubble gibt es erfolgversprechende Ansatzpunkte?