@NorbertD68
Das ist grundsätzlich richtig, dass man ein Teil der Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abhängigkeit vom Steuersatz zurückbekommt. Jedoch kann man das nicht direkt in Bezug mit bezahlten Steuern bringen. Denn in den Ausgaben sind ja noch viel mehr Bestandteile (Gewinn, Miete, Zinsen, Personal...).
Insbesondere Menschen mit langem Arbeitsweg, die das 49-Euro-Ticket nutzen, werden stark von der Entfernungspauschale profitieren.
@dankefuerdenfisch @nordseehnsuechtig

@finanzdelphin @NorbertD68 @nordseehnsuechtig Wenn ich mich recht erinnere, gab es früher keine Entfernungspauschale und ausschließlich Autofahrende konnten eine km-Pauschald in Anspruch nehmen.

Heute gilt die für alle Fortbewegungen gleich, das ist schon mal was.

Aber da motorisierter Individualverkehr die Gemeinschaft ungleich stärker belastet, sollte m.E. die Entfernungspauschale für Öffi-Nutzer höher, für Privat-PKW geringer sein.