Das ist grundsätzlich richtig, dass man ein Teil der Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abhängigkeit vom Steuersatz zurückbekommt. Jedoch kann man das nicht direkt in Bezug mit bezahlten Steuern bringen. Denn in den Ausgaben sind ja noch viel mehr Bestandteile (Gewinn, Miete, Zinsen, Personal...).
Insbesondere Menschen mit langem Arbeitsweg, die das 49-Euro-Ticket nutzen, werden stark von der Entfernungspauschale profitieren.
@dankefuerdenfisch @nordseehnsuechtig
❄️