An alle HasserInnen von #LetzteGeneration: lest das, was
das Amtsgericht #AGMünchen dazu meint.

Was für eine Ohrfeige für Markus #Atomkraft #Söder (#Bayern, #CSU) und anderen "Klimakleber sind Terroristen"-Schreier.

"Keine Ingewahrsamnahme von Klimaaktivistinnen bei Sitzblockaden auf Münchener Straßen"

Leitsätze:

1. Eine Sitzblockade von Klimaaktivistinnen stellt eine Versammlung dar, die den Schutzbereich des Art. 8 GG eröffnet.

2. Polizeigewahrsam stellt keine geeignete Maßnahme dar, Klimaaktivistinnen von der Durchführung weiterer Aktionen abzuhalten, so dass sich der Fall im Vergleich zu den üblichen Fällen der Anwendung von Art. 17 Abs. 1 PAG unterscheidet.

3. Bei der Ingewahrsamnahme von Aktivisten einer Sitzblockade steht das Übermaßgebot der Verhältnismäßigkeit entgegen.

4. Es kann bezweifelt werden, dass das Festkleben auf der Fahrbahn als Nötigung gem. § 240 StGB strafbar ist.

5. Freiheitsentzug im Polizeirecht ist die ultima ratio und im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat einer der tiefsten möglichen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Geringfügigen Straftaten mit diesem Mittel zu begegnen ist nicht verhältnismäßig.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-41330?hl=true

AG München, Beschluss v. 07.12.2022 – ERXXXI XIV 1281/22 L (PAG) - Bürgerservice

@mechanical0815 einfach nur: 🥳🥳🥳