Die ganze Welt mit einer Fake-Software im Auto betrügen, Natur, Klima und Mio. Menschen massiv schaden und sich im letzten Moment ein Geständnis abringen:

- Bewährungsstrafe

Fürs Klima 30 Min. eine Straße blockieren:

- 3 Monate Gefängnis

Deutsche Autojustiz wieder am Limit.

@Perowinger94

...die eine rd. 1 Mio. Strafe ist deutlich zu wenig!

Das ist nur etwas mehr als 1/3 seine Vorstandsbezüge im Jahr 2018 iHv 2.455.804 €*.

Man kann nur hoffen, daß er für den nunmehr offenkundign Betrug an Millionen Kunden weltweit nunmehr auch zivilrechtlich persönlich haftbar gemacht werden kann.

/s:"Auf Bewährung"?!? LMAO/s

*
https://www.audi.com/content/dam/gbp2/de/company/investor-relations/corporate-governance/Audi_Remuneration-Report-2018_de.pdf

@HistoPol @Perowinger94 Die Strafe wird doch von VW gezahlt oder nicht? Dort verbuchen sie es als Betriebsausgabe und setzen es von der Steuer ab.

@PatrikSchoenfeldt @Perowinger94

Bin kein Strafrechtler, aber ich denke eher nicht.

1.) Es ist strafrechtliches Verfahren gegen Stadler und nicht VW, somit wäre es damit schon kein Betriebsausgabenabzug, da ja er persönlich die Ausgaben haben wird.

2.) Seit vielen Jahren ist in der #EU zwar grundsätzlich die Erstattung von Zahlungen Bußgeldern etc. durch Firmen möglich. Allerdings ist ihnen dann der Betriebsausgabenabzug verboten. Es sind dann nicht abzugsfähige Aufwendungen...

@PatrikSchoenfeldt @Perowinger94

...Voraussetzung wäre dann jedoch auch wieder eine zivilrechtliche Vereinbarung mit Herrn Stadler, die schon vor seinem Ausscheiden abgeschossen hätte werden müssen, da ja ansonsten die Aktionäre geschädigt würden und somit ggf. sogar #Untreue durch den neuen Vorstand im Raum stehen könnte.
(Wie gesagt, nicht mein Fachgebiet.)

Kurzum, ich denke nicht, dass VW die Strafe erstatten wird....

@PatrikSchoenfeldt @Perowinger94

...Kann mich da jedoch täuschen.

In jedem Fall ist sie für den Gesamtschaden, nicht nur für Kunden, Aktionäre, aber auch für Deutschland als Wirtschaftsstandort viel zu niedrig, geradezu lächerlich.

Zur Abschreckung von Nachahmern dürfte m.E. v.a. die Gefängnisstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. - Auch für das Bild des Rechtsstaats in der Öffentlichkeit...

@PatrikSchoenfeldt @Perowinger94

...nicht nur in der internationalen, sondern auch der deutschen, ist der Gesamteindruck fatal.

Den Deal dürfte es m.E. nicht geben.