@LThiry Das #Pflegeberufegesetz benennt die Vorbehaltsaufgaben (§ 4 Abs. 2 PflBG) und deutet damit eine Verantwortung für den #Pflegeprozess an. Die Durchführung ist übrigens nicht enthalten.

Es fehlt die Brücke in die Praxis, in die Umsetzung, in die #Pflege. Neben der Corona-Pandemie ist das sicherlich eine der größten Hürden für die Anwendung.