@rahmstorf Weil eine Nötigung "rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel" geschehen muss.
Nach meinem Rechtsverständnis könnten diese hier vielleicht passen:
§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
§ 306f StGB Herbeiführen einer Brandgefahr
§ 313 StGB Herbeiführen einer Überschwemmung
§ 325 StGB Luftverunreinigung
Aber keine Ahnung, bin kein Anwalt.
@rahmstorf Naja, schon die Argumentation, die Blockade zur Nötigung werden zu lassen, ist ja ... ähm, sagen wir... speziell: Im Zweite-Reihe-Urteil hat der BGH sozusagen die erste Reihe Autos zur Waffe der Blockierer erklärt. Also nötigen diese mit der ersten Reihe blockierter Autos die Insassen in der zweiten Reihe.
Da riecht man quasi die Sechziger (obwohl das Urteil natürlich jünger ist).