@Nebgen
Reicht das schon, um sich auf Artikel 20 Absatz 4 des GG zu berufen?
Was darf dann gemacht werden?
Das Bundesverfassungsgericht hat der Regierung ins Stammbuch geschrieben, das Klima zu schützen und mangelnden Klimaschutz als Unrecht ausgelegt.
Betrifft das auch dieses spezielle Problem?
Leider auch wahr: Den meisten ist das egal - solange es weiter warm ist in der Bude und solange weiter "freie Fahrt für freie Bürger gilt"... zumindest für die, die es sich leisten können.
Für einen Generalstreik sind alle diejenigen die sich mehr Klimaschutz wünschen zu wenige an der Zahl. ☹️