Lieber Markus, nur drei Fragen:
1. Welche Sachen sagst Du in Bayern, die man anderswo nicht sagen darf?
2. In welchen Bundesländern besteht ein „Zwang zum Gendern“?
3. Wie kommst Du darauf, dass zur Tätigkeit eines Ministerpräsidenten auch das Verfassen von Stuss-Tweets zählt?
@LorenzMeyer Der Nazi, den ich in Fürth wegen des Kühnen-Gruß angezeigt hatte und der tatsächlich verurteilt wurde, wird seinen 1. Punkt anders sehen.